Hüpfburgenheld

Für jedes Event die richtige Wahl!

Hinweise zum Mietvertrag

1. Mietobjekte und Konditionen zum Mietvertrages: Der Ausleiher (Vertragsunterzeichner) mietet von Held Wärme- und Sanitärtechnik GmbH das oben angekreuzte Mietobjekt. Der Mietpreis ist bei Entgegennahme des ausgeliehenen Mietobjekts für die gesamte vereinbarte Mietzeit zu bezahlen. Andere Zahlungsbedingungen nach Absprache.

2. Lieferung: Der Mieter garantiert dem Ausleiher das Recht zum kostenlosen Betreten des oben unter Anlieferungs- Adresse genannten Grundstücks zwecks Auf- und Abbau der Mietobjekte zu den vereinbarten Zeitpunkten.

3. Rückgabevereinbarung für Selbstabholer: Der Mieter verpflichtet sich das umseitig angekreuzte, ausgeliehenen Mietobjekte zum vereinbarten Termin und Uhrzeit wieder beim Ausleiher abzugeben. Bei nicht termingerechter Rückgabe verpflichtet sich der Mieter eine Überziehungsgebühr von 50€ zu bezahlen. Falls es durch Verschulden des Mieters wegen verspäteter Rückgabe (Rückgabetermin/ Uhrzeit) zu einem Nutzungsausfall für den Vermieter kommt ist dieser durch den Vermieter zu ersetzten.

4. Stromversorgung: Der Mieter ist selbst für die Stromversorgung verantwortlich und darf keine Energie-Kostenanforderung an Held Wärme- und Sanitärtechnik GmbH stellen.

5. Generelle Regeln, die zu befolgen sind während der Nutzung des Mietobjekts

A) Nur vergleichbare Altersgruppen und Größen dürfen gleichzeitig auf der Hüpfburg sein

B) Hüpfburg-Benutzer müssen vor Betreten der Hüpfburg die Schuhe ausziehen. Das Betreten der  Hüpfburg mit Schuhen ist ausdrücklich untersagt.

C) Um Verletzungen aller Art zu vermeiden sind Saltos, Handstände, Wrestling etc. auf der Hüpfburg nicht erlaubt.

D) Für die Sicherheit der Kinder und anderer Benutzer der Hüpfburg ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter verpflichtet sich für den gesamten Zeitraum der Hüpfburgbenutzung eine erwachsene Aufsichtsperson bereitzustellen.

E) Es sind keine Süßigkeiten, Kaugummi, Getränke oder andere Nahrungsmittel in der Hüpfburg erlaubt. Ist eine Reinigung der Hüpfburg wegen oben genannter Dinge erforderlich, entstehen dem Mieter eine Reinigungsgebühr von 50€ oder mehr.

F) Der Mieter verpflichtet sich, vor Aufbau der Hüpfburg alle scharfkantigen Gegenstände von der Fläche zu entfernen, wo die Hüpfburg aufgestellt werden soll. Weiterhin dürfen keine scharfkantigen Gegenstände in direkter Nähe der Hüpfburg stehen (dient auch zur Sicherheit der Kinder!). Der Aufbau der Hüpfburg neben einem Swimmingpool ist nicht erlaubt. Wurde die Hüpfburg von Held Wärme- und Sanitärtechnik GmbH aufgestellt, ist ein verschieben/umsetzen der Hüpfburg nicht erlaubt. Sollte die Hüpfburg über Nacht draußen bleiben, muss die Luft aus der Hüpfburg gelassen und diese mit einer Plane abgedeckt werden. Das Gebläse muss über Nacht trocken im Haus oder Garage gelagert werden.

G) Die Benutzung der Hüpfburg ist bei Regen und schweren Winden/Windböen untersagt.

H) Für den Fall, dass unerwartet die Luft aus der Hüpfburg entweicht (z.b. Sicherung springt raus, Lüfter stoppt), hat die Aufsichtsperson dafür zu sorgen, dass alle Kinder und andere Hüpfburgen-Benutzer unverzüglich die Hüpfburg verlassen. Die Aufsichtsperson sollte dabei Ruhe bewahren und auch auf die zu evakuierenden Kinder und anderen Benutzer ruhig einreden um panikhaftes Verhalten zu vermeiden.

6. Der Mieter versichert, dass das gemietete Material von Held Wärme- und Sanitärtechnik GmbH während der vereinbarten Mietzeitraumes nicht an Dritte weiter gegeben oder weiter vermietet wird. Das auf Seite eins vermerkte Material verbleibt während des vereinbarten Zeitraums auf der unter Anlieferungs- Adresse genannten Adresse.

7. Der Mieter versichert, das ausgeliehene Material während der vereinbarten Zeit der Ausleihe schonend zu behandeln. Beschädigungen aller Art sind vom Mieter bei der Rückgabe der Mietobjekte zu nennen und aufzuzeigen. Sind Spuren von grober Fahrlässigkeit (siehe Punkt 5. A)-H)) oder mutwilliger Zerstörung zu erkennen, trägt der Mieter die Kosten für Nutzungsausfall und Neubeschaffung oder Reparatur des Materials.

8. Der Mieter ist verantwortlich, für den Betrieb der Hüpfburg und dessen Zubehör und für die Rückgabe des Materials in guter Funktionsfähigkeit. Der Vermieter und seine Angestellten sind nicht verantwortlich für evtl. auftretenden Verletzungen, die aus der Benutzung des ausgeliehenen Materials entstehen. Der Mieter versichert, dass der Vermieter und seine Angestellten in keiner Weise für entstandene Verletzungen oder eingereichte Klagen verantwortlich gemacht werden kann. Der Mieter entbindet/befreit Held Wärme- und Sanitärtechnik GmbH und seine Angestellten von jeglichen Kosten oder Strafen sowie auftretenden Rechtsanwaltskosten, die durch klagen Dritter entstehen.

9. Der Mietvertrag stellt das gesamte Einverständnis zwischen Mieter und Vermieter dar. Laufzeit des Vertrages ist auf Seite eins des Mietvertrages festgelegt.

10. Wetter-Vereinbarung Während Schlechtwetter-Perioden behält sich der Vermieter das Recht vor, die Reservierung zu stornieren. Durch kurzfristige Absagen wegen Schlechtwetter entstehen dem Mieter keine Kosten. Kann das abgeholte Material wegen Schlechtwetter nicht genutzt werden, besteht kein Anrecht des Mieters auf Entschädigung für evtl. ,,Nichtbenutzung''.

 

KEINE VERMIETUNG AUF SAND ODER ASCHEPLÄTZE MÖGLICH!

ABHOLUNG PER SPRINTER ODER ANHÄNGER

DIE MIETOBJEKTE MÜSSEN SAUBER, TROCKEN UND BESENREIN ZUM VEREINBARTEN ZEITPUNKT ZURÜCKGEBRACHT WERDEN.

 

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